Überblick über den Inhalt
Was bedeutet eigentlich „Teilzeit“?
Teilzeit bedeutet: Du arbeitest weniger als die reguläre Vollzeit in deinem Betrieb – also meist unter 35–40 Stunden pro Woche. Häufig sind das zum Beispiel 20 oder 30 Stunden pro Woche, je nach deiner Lebenssituation und den Möglichkeiten im Betrieb.
Weniger Arbeit bedeutet auch:
- Weniger Gehalt – das richtet sich nach deinem Beschäftigungsgrad.
- Weniger Urlaubstage – die werden auf Basis deiner tatsächlichen Arbeitstage berechnet.
Beispiel:
Wenn du statt 5 nur an 4 Tagen pro Woche arbeitest, bekommst du 4/5 des Urlaubs, den eine Vollzeitkraft erhält.
Im Schichtbetrieb läuft das etwas anders:
Hier zählt nicht die 5-Tage-Woche, sondern die Anzahl der Schichten pro Umlauf.
Mehr dazu findest du im zweiten Teil dieser Serie.
Wichtig: Teilzeit bedeutet nicht, dass du schlechter gestellt bist. Du hast grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte – z. B. beim Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Kündigungsschutz.
Rechtsanspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG)
Du hast einen gesetzlichen Anspruch, in Teilzeit zu arbeiten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
- Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende (ohne Azubis)
- Du stellst den Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn
Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeit?
Dein Antrag muss schriftlich erfolgen – also per Brief oder E-Mail, nicht nur mündlich.
Das sollte drinstehen:
- Dein Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten
- Startdatum der Teilzeit
- Gewünschte Wochenstunden
- Vorschlag für die Verteilung auf einzelne Tage (z. B. Mo–Do je 6 Std.)
Beispiel:
„Hiermit beantrage ich, meine Arbeitszeit ab dem 1. Oktober 2025 auf 30 Stunden pro Woche zu reduzieren. Ich schlage folgende Verteilung vor: Montag bis Donnerstag jeweils 7,5 Stunden.“
Teilzeit gut durchdacht beantragen
In den meisten Fällen gibt es einen guten Grund, warum man in Teilzeit arbeiten möchte – zum Beispiel wegen der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder gesundheitlichen Gründen.
Wer in seinem Antrag einfach nur schreibt, wann er oder sie nicht arbeiten kann, hat es evtl. schwerer mit der Zustimmung.
Besser ist es, sich vor dem Antrag zu überlegen:
Wie könnte meine Teilzeit auch gut ins Team passen?
Welche Arbeitszeiten wären für alle Seiten machbar?
Wenn du schon im Antrag zeigst, dass du auch an die Abläufe im Team gedacht hast, steigen die Chancen, dass dein Antrag akzeptiert wird – selbst bei einem kritischen Arbeitgeber.
Wer mitdenkt und Teilzeit nicht als Einbahnstrasse, sondern als gemeinsames Modell versteht, hat bessere Karten – bei der Führungskraft und auch im Team.
Downloads:
Musterantrag befristete Teilzeit
Musterantrag unbefristete Teilzeit
Der Antrag ist gestellt wie geht es jetzt weiter?
Dein Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem Starttermin schriftlich antworten. Schweigt er – gilt die Teilzeit als genehmigt! Teilzeit darf nicht willkürlich abgelehnt werden.
Der Arbeitgeber darf deinen Antrag nur dann ablehnen, wenn er konkret darlegen kann, dass dein Teilzeitwunsch den Betrieb ernsthaft und sachlich unzumutbar beeinträchtigen würde.
Das bedeutet: Allgemeine Aussagen wie „Teilzeit stört den Ablauf“ reichen nicht aus. Nur dringende betriebliche Gründe zählen – und die müssen belegt werden.
Laut Gesetz (§ 8 Abs. 4 TzBfG) kann der Arbeitgeber nur dann ablehnen, wenn die gewünschte Teilzeit
- die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt, und
- keine zumutbare Lösung gefunden werden kann (z. B. Umverteilung, Ersatzkraft etc.)
Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Er muss belegen können, dass er ernsthaft geprüft hat, wie sich dein Wunsch organisieren lässt. Fachquellen fordern (z. B. Haufe), dass dein Antrag vorher erörtert wird – das bedeutet eben: es braucht ein klärendes Gespräch.
Warum ist ein klärendes Gespräch wichtig?
- Offener Austausch kann Probleme verhindern.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch Vorschläge zu prüfen.
- Ein Kompromiss kann den Antrag ermöglichen.
Aus der Praxis: Das sagen Gerichte
Arbeitgeber dürfen Teilzeitwünsche nicht pauschal ablehnen. Sie müssen begründen, warum der Wunsch unzumutbar für den Betrieb ist – und das am besten nachvollziehbar und prüfbar. Das zeigen z.B. diese Urteile:
BAG 13.11.2012 – 9 AZR 259/11
Pauschale Ablehnung reicht nicht – der Arbeitgeber muss ernsthaft Alternativen prüfen.
BAG, Urteil vom 30.09.2003 – 9 AZR 665/02
Pauschale Argumente wie „das passt nicht in unsere Organisation“ reichen nicht aus.
Was kannst du bei einer Ablehnung deines Antrages tun?
- Lass dich nicht abspeisen mit pauschalen Aussagen – fordere eine schriftliche und konkrete Begründung.
- Hol dir frühzeitig den Betriebsrat dazu – dieser kann mit dem Arbeitgeber verhandeln oder vermitteln.
- Wenn nötig, kann ein Antrag auch gerichtlich durchgesetzt werden – viele Klagen auf Teilzeit sind erfolgreich.
- Auch Führung in Teilzeit ist möglich – das zeigen viele erfolgreiche Modelle. Ein „Das geht nicht“ ist meist ein „Wir wollen nicht“.
Deine Rechte in Teilzeit
| Thema | Gilt auch in Teilzeit? |
| Kündigungsschutz | Ja – keine Schlechterstellung erlaubt |
| Urlaubsanspruch | Ja – anteilig nach Arbeitstagen |
| Entgeltfortzahlung | Ja – bei Krankheit, Feiertag etc. |
| Anspruch auf Weiterbildungen | Ja – wie Vollzeitkräfte |
| Betriebsrente / Zuschläge | Ja – anteilig oder wie vertraglich geregelt |


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