[§ 84 & § 85 BetrVG] Dein heißer Draht: Keine Angst vor dem Gang zum BR!

Viele Kollegen, besonders die neuen, fragen sich: „Darf ich einfach so zum Betriebsrat gehen? Krieg ich dann Ärger mit dem Meister?“ Die klare Antwort lautet: Ja, du darfst – und nein, du darfst deswegen keinen Ärger bekommen! Das Gesetz schützt dich hier ausdrücklich.

1. Dein Recht auf Beschwerde (§ 84 & § 85 BetrVG)

Wenn du dich benachteiligt, ungerecht behandelt oder anderweitig beeinträchtigt fühlst, hast du das Recht, dich zu beschweren.

  • Das Verfahren: Du kannst dich direkt beim Arbeitgeber oder eben beim Betriebsrat beschweren.
  • Pflicht des Betriebsrates: Er ist gesetzlich verpflichtet, deine Beschwerde entgegenzunehmen. Wenn er sie für berechtigt hält, muss er beim Arbeitgeber auf Abhilfe (Lösung des Problems) hinwirken.
  • Schutz vor Strafe: Wegen deiner Beschwerde darfst du vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden. Das ist ein absolutes Maßregelungsverbot!

2. Besuch beim BR während der Arbeitszeit

Der Besuch beim Betriebsrat gilt als Arbeitszeit. Du musst dafür also nicht ausstempeln oder deine Pause opfern.

  • Abmeldung beim Chef: Du musst dich bei deinem Vorgesetzten abmelden, damit er weiß, dass du deinen Arbeitsplatz verlässt.
  • Kein „Warum“: Du musst dem Chef nicht sagen, worüber du mit einem Betriebsrat sprechen willst. Es reicht der Hinweis: „Ich gehe zum Betriebsrat.“ Das ist deine Privatsphäre.
  • Die Prämisse: Natürlich müssen die Arbeitsabläufe es zulassen. Wenn du eine Maschine bedienst, die nicht stillstehen darf, oder in einer Schaltwarte sitzt, musst du den Moment abwarten, in dem eine Ablösung da ist. Im Zweifel kommt gern auch ein BR-Mitglied auch zu dir!

3. Absolute Verschwiegenheit

Was du einem Betriebsratsmitglied erzählst, bleibt vertraulich. Es wird erst dann etwas unternommen, wenn du den BR ausdrücklich dazu beauftragst. Du kannst also auch einfach nur zum BR kommen, um dir Rat zu holen oder eine Situation rechtlich einschätzen zu lassen, ohne dass „eine Lawine losbricht“.


FAQ-Check: Kurz & Knapp

  • Muss ich mich abmelden? Ja, aus Höflichkeit und wegen der Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Muss ich den Grund nennen? Nein. „Gespräch beim BR“ reicht als Info für den Vorgesetzten.
  • Kostet mich das Lohn? Nein, es ist bezahlte Arbeitszeit.
  • Darf der Chef es verbieten? Nein. Er darf den Besuch nur kurzzeitig verschieben, wenn es zwingende betriebliche Gründe gibt (z.B. Notfall/Störfall).

Botschaft an dich: Betriebsräte sind dein Sprachrohr. Wenn es im Getriebe knirscht egal ob wegen des Schichtplans, Problemen mit Kollegen oder Fragen zum Lohn, der Weg zum BR ist immer offen.

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Robert Walter
Nach mehr als 7 Jahren
als freigestellter BR weiß ich: Gute Arbeit braucht Wissen. Ich teile hier meine Erfahrungen und die Basics der Betriebsratsarbeit – verständlich auf den Punkt gebracht.

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