[§ 80 & § 92 BetrVG] Wissen ist Macht: Das Gremium schaut hinter die Kulissen

Viele denken, die Gremiumsmitglieder erfahren nur das, was der Chef ihnen freiwillig erzählt. Doch das Gesetz ist hier eindeutig: Damit der Betriebsrat euch schützen kann, müssen die Mitglieder des Gremiums die Fakten kennen. Information ist die Basis der Betriebsratsarbeit.

1. Das allgemeine Informationsrecht (§ 80 BetrVG)

Der Arbeitgeber muss dem BR „rechtzeitig und umfassend“ über alles informieren, was eure Arbeit betrifft. Das ist kein „Darf ich mal bitte?“, sondern eine gesetzliche Pflicht.

  • Der Lohn-Check: Der BR hat das Recht, die Bruttolohn- und Gehaltslisten einzusehen (§ 80 Abs. 2).
  • Warum er das tut: Der BR prüft, ob die Lohngerechtigkeit eingehalten wird. Erhalten Frauen für die gleiche Arbeit das gleiche wie Männer? Sind die Zulagen bei den Schlossern und Elektrikern fair verteilt?
  • Sonderzahlungen: Der BR kann jedes Jahr kontrollieren, ob Kollegen, die erst im Laufe des Jahres angefangen haben, auch wirklich ihr anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen haben. Ohne diesen Einblick würden solche „Versehen“ oft unbemerkt bleiben.

2. Personalplanung: Den Blick in die Zukunft richten (§ 92 BetrVG)

Der Arbeitgeber muss den BR über den aktuellen und künftigen Personalbedarf informieren.

  • Gegen Unterbesetzung: Wenn der BR sieht, dass die Aufträge steigen, aber keine neuen Stellen geplant sind, muss er in den Dialog gehen. Das Betriebsratsgremium nutzt diese Infos, um neue Stellen einzufordern, damit die Last nicht allein auf euren Schultern liegen bleibt.
  • Qualifizierung statt Entlassung: Wenn neue Techniken eingeführt werden, fordert der BR Schulungen für euch ein, statt zuzusehen, wie Stellen wegrationalisiert werden.

3. Der Sachverständige: Profis an der Seite des BR

Wenn es mal richtig kompliziert wird (z. B. bei neuen IT-Systemen oder komplexen Bilanzen), hat der BR das Recht, sich Fachleute (Sachverständige) zur Unterstützung zu holen. So stellt er sicher, dass der der Arbeitgeber ihm kein „X für ein U“ vormacht.


Was hast du davon?

Durch diese Informationsrechte ist das Gremium euer Frühwarnsystem:

  • Es deckt Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung auf.
  • Es sieht Personalengpässe kommen, bevor die erste Überstunde angeordnet wird.
  • Es stellt sicher, dass jeder Euro, der euch tariflich zusteht, auch bei euch ankommt.

Wichtig zu wissen: Betriebsrätinnen und Betriebsräte nutzen diese Daten ausschließlich zur Kontrolle der Fairness. Deine persönlichen Daten sind bei ihnen sicher – sie geben keine Gehaltsinfos an andere Kollegen weiter (Verschwiegenheitspflicht!).

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Profilbild von Robert Walter

Robert Walter
Nach mehr als 7 Jahren
als freigestellter BR weiß ich: Gute Arbeit braucht Wissen. Ich teile hier meine Erfahrungen und die Basics der Betriebsratsarbeit – verständlich auf den Punkt gebracht.

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