Überblick über den Inhalt
  1. Arbeitszeiterfassung – was ist Pflicht, was ist sinnvoll?
  2. Gleitzeit & Teilzeit – wie viel Flexibilität ist möglich?
  3. Jobsharing – wenn sich zwei eine Stelle teilen
  4. Checkliste: Was im Team bei Teilzeit oder Jobsharing klar sein sollte
Arbeitszeiterfassung, Flexibilität & Jobsharing – wie Teilzeit praktikabel bleibt

Nach den rechtlichen Grundlagen (Teilzeit – gut geplant) und Urlaub, Mehrarbeit & Pausen (Teilzeit – Urlaub, Gehalt & Co.), geht es jetzt um die Praxisorganisation von Teilzeitmodellen.

1. Arbeitszeiterfassung – was ist Pflicht, was ist sinnvoll?

Seit dem BAG-Urteil (2022) und dem EuGH-Urteil (2019) ist klar:

Alle Arbeitszeiten müssen erfasst werden – auch bei Vertrauensarbeitszeit oder Teilzeit.

Was bedeutet das konkret?

  • Auch Gleitzeitkräfte und Führungskräfte in Teilzeit müssen Arbeitsbeginn, -ende und Pausen dokumentieren.
  • Dies dient dem Arbeitsschutz und der Beweisbarkeit bei Überstunden, Mehrarbeit oder Streitfällen.
  • Ob analog (z. B. Stundenzettel) oder digital (z. B. Terminal, App, Excel) ist dem Arbeitgeber überlassen – aber es muss zuverlässig sein.

Tipp für Teilzeitkräfte: Wer flexibel arbeitet, sollte immer für sich selbst mit dokumentieren, um Klarheit zu haben, z. B. bei Gleitzeitguthaben oder Urlaubsberechnung. Eine Möglichkeit zur Zeitaufzeichnung ist z.B. eine einfache Tabelle für jeden Monat, in der die tägliche soll Arbeitszeit und die tatsächliche Arbeitszeit eingetragen werden.

Download einfache Tabelle Zeitdokumentation

 2. Gleitzeit & Teilzeit – wie viel Flexibilität ist möglich?

Teilzeitkräfte profitieren besonders von Gleitzeitmodellen, weil sie so besser auf:

  • familiäre Verpflichtungen
  • wechselnde Schichten
  • gesundheitliche Einschränkungen

reagieren können.

Aber:
Je flexibler ein Teilzeitmodell ist, desto wichtiger sind klare Rahmenbedingungen.

Betriebsvereinbarung oder Regelung im Arbeitsvertrag sollte klären:

  • Kernzeiten: z. B. Erreichbarkeit von 9:00–12:00 Uhr
  • Mindestanwesenheiten: z. B. 3 Tage pro Woche
  • tägliche Mindest- und Höchstdauer
  • Regeln für Überstunden und Zeitausgleich
3. Jobsharing – wenn sich zwei eine Stelle teilen

Beim Jobsharing übernehmen zwei (oder mehr) Teilzeitkräfte gemeinsam die Aufgaben einer vollen Stelle.

Vorteile:

  • Bessere Abdeckung von Arbeitszeiten
  • Entlastung bei Krankheit oder Urlaub
  • Wissensaustausch im Tandem
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Was muss dabei geregelt sein?

  • Verantwortungsteilung (gemeinsam oder aufgeteilt?)
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
  • Kommunikation mit Führungskraft und Team
  • Synchronisierung von Kalendern und Aufgaben

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann geregelt sein, ob z. B. das Jobsharing freiwillig aufgelöst werden kann oder ob beide Seiten zustimmen müssen.

4. Checkliste: Was im Team bei Teilzeit oder Jobsharing klar sein sollte
ThemaFragen, die geklärt sein sollten
ArbeitszeitenWann darf ich arbeiten? Gibt es feste Zeiten, an denen ich da sein muss?
PausenWann mache ich Pause? Wie wird sie eingetragen oder kontrolliert?
VertretungWer übernimmt meine Aufgaben, wenn ich im Urlaub oder krank bin?
Kommunikation im TeamWie bleiben wir im Austausch? Gibt es regelmässige Übergaben oder Mails?
Mehrarbeit / ÜberstundenGibt es ein Zeitkonto? Wann darf ich Plusstunden nehmen oder abbauen?
UrlaubWie sprechen wir Urlaube ab? Wer muss zustimmen – besonders beim Teilen einer Stelle?
Zugriff auf TechnikHabe ich alle nötigen Zugänge (z. B. E-Mail, Kalender, Systeme)?
HomeofficeDarf ich von zuhause arbeiten? Unter welchen Bedingungen ist das erlaubt?

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Profilbild von Robert Walter

Robert Walter
Nach mehr als 7 Jahren
als freigestellter BR weiß ich: Gute Arbeit braucht Wissen. Ich teile hier meine Erfahrungen und die Basics der Betriebsratsarbeit – verständlich auf den Punkt gebracht.

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