Überblick über den Inhalt
Urlaub, Gehalt, Mehrarbeit & Pausen
In Teilzeit hast du den gleichen Anspruch auf Urlaubstage wie Vollzeitkräfte – bezogen auf deine Arbeitstage pro Woche.
Die Faustregel lautet:
Urlaubsanspruch in Tagen = Arbeitstage pro Woche × Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Vollzeitarbeitstage pro Woche
Beispiel 1 :
- Vollzeit: 30 Tage Urlaub bei 5 Arbeitstagen pro Woche
- Teilzeit: Du arbeitest 3 Tage pro Woche → 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage
Beispiel 2 (Schichtbetrieb):
- Vollzeit: 30 Tage Urlaub bei 15 Arbeitstagen in einem Schichtumlauf
- Teilzeit: Du arbeitest 9 Tage pro Schichtumlauf, z.B. 5 Tage in Frühschicht, 2 Tage in Spätschicht und 2 Tage in Nachtschicht -> 30 ÷ 15 × 9 = 18 Urlaubstage
Wichtig:
- Urlaub wird in Tagen, nicht in Stunden gerechnet. Für einen Arbeitstag mit 4 Stunden brauchst du genauso einen Tag Urlaub wie für einen Tag mit 8 Stunden.
- Wenn du z. B. Mo–Mi arbeitest, brauchst du für eine ganze freie Woche nur 3 Urlaubstage
- Bei Teilzeit Im Schichtbetrieb ist nicht die Woche sondern der Schichtumlauf Berechnungsgrundlage
Wie wirkt sich Teilzeit auf mein Gehalt aus?
Teilzeit bedeutet, dass du weniger arbeitest als eine Vollzeitkraft – meist unter 40 Stunden pro Woche. Dein Gehalt wird anteilig berechnet, je nachdem, wie viele Stunden du im Vergleich zur Vollzeit arbeitest.
Beispiel: Wenn in deinem Betrieb die Vollzeit 40 Stunden beträgt und du 20 Stunden pro Woche arbeitest, ergibt das einen Beschäftigungsgrad von 50 % (20 ÷ 40 = 0,5).
Dieser Beschäftigungsgrad wirkt sich direkt auf alle festen Lohnbestandteile aus – zum Beispiel auf dein Grundgehalt, auf feste Zulagen oder auf das Urlaubsgeld.
Nicht betroffen sind dagegen variable Zuschläge, wie etwa eine Nachtschichtzulage oder Überstundenvergütung – diese richten sich nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und bleiben unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Beispiel:
- Vollzeit: 40 Stunden = 3.000 € brutto
- Du arbeitest 20 Stunden → 20 ÷ 40 = 50 % → 1.500 € brutto
Wichtig zu wissen:
- Du zahlst etwas höhere prozentuale Abgaben, weil gewisse Freibeträge anteilig kleiner wirken
- Aber: Du hast weiter vollen Anspruch auf Rentenpunkte, Arbeitslosengeld & Co. – keine Nachteile!
Tipp: Verwende den Brutto-Netto-Rechner, um dein konkretes Teilzeitgehalt zu ermitteln.
Was bedeutet Mehrarbeit in Teilzeit?
Begriffsklärung:
- Mehrarbeit: Du arbeitest mehr als die vereinbarte Teilzeit, aber unter der Grenze der Vollzeit
- Überstunden: Du arbeitest über die übliche Vollzeitgrenze hinaus (z. B. über 40 Std./Woche)
Beispiel:
- Du hast 25 Stunden Teilzeit
- Du arbeitest in einer Woche 32 Stunden → das sind 7 Stunden Mehrarbeit
- Ab 41 Stunden wäre es Überstunden
Rechtlich wichtig:
- Mehrarbeit muss vereinbart oder angeordnet sein, um vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen zu werden
- Teilzeitkräfte dürfen nicht „still und heimlich“ zur Vollzeit rutschen
Wie sind Pausen bei Teilzeit geregelt?
Pausen richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – unabhängig davon, ob du in Teil- oder Vollzeit arbeitest.
| Arbeitszeit pro Tag | Pausenpflicht |
| > 6 Stunden | mindestens 30 Minuten Pause |
| > 9 Stunden | mindestens 45 Minuten Pause |
| Keine Pause | wenn du max. 6 Stunden arbeitest |
Mehrarbeit ≠ Überstunden – Was gilt für Teilzeitkräfte?
Mehrarbeit = Zeit über deine persönliche vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus.
Beispiel: Du hast 25 Std./Woche im Vertrag und arbeitest 30 Std. → 5 Stunden Mehrarbeit
Aber: Diese 5 Stunden sind nicht zuschlagsfähig, solange sie unter der tariflichen Wochenarbeitszeit liegen.
Überstunden (im tariflichen Sinne) = Zeit über die tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit hinaus (z. B. 35 oder 38,5 Std.)
Erst diese Stunden gelten als Überstunden mit Anspruch auf Zuschläge – auch für Teilzeitkräfte!
Beispiel:
| Vertragszeit | Tarifzeit | Tatsächliche Zeit | Zuschläge? |
| 25 Std | 35 Std | 30 Std | ❌ Nein |
| 25 Std | 35 Std | 36 Std | ✅ 1 Std zuschlagsfähig |
| 35 Std | 35 Std | 38 Std | ✅ 3 Std zuschlagsfähig |


Hinterlasse einen Kommentar